Das Physiocoaching ist keine physiotherapeutische Leistung im klassischen Sinne, demnach ist ein Rezept nicht nötig. Es handelt sich um eine reine Selbstzahler-Leistung.
Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Privatleistung, sodass diese leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann. Dennoch haben Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung die Möglichkeit sich die Behandlungskosten erstatten zu lassen.
Die Rechnungen des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie (Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH") können bei den Privatversicherungen (je nach Vertragsinhalt) als Heilbehandlung geltend gemacht werden.
Du kannst gerne mit diesen Zahlungsmethoden bezahlen:
Barzahlung ist nicht möglich.