Physiotherapie ist eine Therapieform, die sich passiver sowie aktiver Heilmittel bzw. Behandlungsmethoden bedient. Dazu zählen auch die Anwendungen von physikalischen Anwendungen, wie Kälte, Wärme und Druck, um Erkrankungen zu behandeln oder präventiv vorzubeugen.
Durch die Zusatzqualifikation zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie habe ich den Direktzugang erhalten, sodass eine Überweisung vom Arzt nicht mehr nötig ist. Die Befundung sowie mögliche Diagnosestellung und Beratung wird von mir als Physiotherapeutin direkt übernommen. Sollte eine Befundlage unklar sein, erfolgt dennoch die Abklärung durch einen Facharzt.
Dies erspart lange Wartezeiten auf einen Arzttermin und gibt eine zeitnahe Einschätzung zu Ihren Beschwerden. Außerdem nehme ich mir die Zeit für Sie, Sie umfänglich zu untersuchen und auf Ihre Beschwerden ausgiebig eingehen zu können.
Durch meine jahrelange Erfahrung als Physiotherapeutin für Sportmannschaften, möchte ich vor allem Ihnen als (Hobby-)Sportler*in die Möglichkeit geben, zeitnah einen Termin nach einer leichten-bis mittelschweren Sportverletzung (z.B. Muskelzerrung, „Umknicken“ o.ä.) zu ermöglichen, ein weiteres Vorgehen zu besprechen und Sie dementsprechend zu behandeln, um Heilungsstörungen zu vermeiden.
Neben dem Sport ist es mir aber besonders wichtig, Ihnen auch bei bereits chronischen, chronisch-entzündlichen Beschwerden (wie z.B. Tennisellenbogen, Läuferknie, Bandscheibenvorfällen) als helfende Hand zur Seite zu stehen und Sie bei der Heilung zu unterstützen und für die Zukunft zu beraten.
Physiotherapie
Preis pro Einheit für Selbstzahler (40 min): 60,- EUR
Preis für Privatversicherte (2 x 20min) pro Einheit: 60,- EUR
Von der USt. Nach §4 Nr. 14 UStG befreit.
Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Privatleistung, sodass diese leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann. Dennoch haben Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung die Möglichkeit die Behandlungskosten erstatten zu lassen.
Die Rechnungen des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie (Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH") können bei den Privatversicherungen (je nach Vertragsinhalt) als Heilbehandlung geltend gemacht werden.